Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Seit dem 12.06.1994 ist der Gleichstellungsauftrag auch in der Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz verankert und somit auch eine Aufgabe der Landkreise, die zur Umsetzung entsprechende Gleichstellungsstellen eingerichtet haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat folgende Aufgaben:
· Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
· Initiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen
· Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Initiativen und Selbsthilfegruppen
· Zusammenarbeit mit Verwaltungen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien
· Information der Öffentlichkeit über frauenspezifische Themen und Anliegen
· Sprechstunden für Einwohnerinnen
Konkret bedeutet dies für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten:
· Organisation von Informationsveranstaltungen zu frauenrelevante Themen, wie z.B. Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Tagespflege, Alleinerziehende, Gesundheit, Gewalterfahrung, Lohngleichheit…
· Aufbau von Projekten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildung, Wiedereinstieg in den Beruf, Sichtbarmachung und Wertschätzung von Frauenarbeit, Integration ausländischer Frauen …
· Förderung der Mitsprache von Frauen, z.B. in den Bereichen politische Partizipation, öffentlicher Nahverkehr, Dorfentwicklung…
· Initiierung von Kursen, die der Persönlichkeitsbildung und Stärkung des Selbstbewusstseins dienen
· Aufbau und Förderung von Netzwerken
· Organisation von kulturellen Veranstaltungen anlässlich des Internationalen Frauentages
· Unterstützung von Frauen im Falle seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt