Infos zum Hundewelpen aus dem PETA-Video
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir die immense Anzahl eingehender E-Mails, zum Fall des Welpen auf den PETA aufmerksam gemacht hat, nicht individuell beantworten können. Einer der Gründe dürfte dabei voll Ihren Interessen entsprechen, da Sie sich offensichtlich für das Wohl fremder Tiere und im speziellen auch dieses Tieres einsetzen wollen. Seien Sie versichert, genau diese Aufgabe und dieses Interesse verfolgt auch das Veterinäramt! Das Veterinäramt hat allerdings eine Vielzahl mehr an Fällen zu bearbeiten und weiteren Aufgaben nachzukommen. Die Erledigung dieser dringend notwendigen Arbeiten und gesetzlich vorgegebenen Aufgaben würde durch individuelle Antworten an alle Anfragenden unweigerlich gelähmt werden. Das wollen weder Sie, noch können wir dies vertreten.
Wegen des konkreten Falls, der hier angesprochen wird, muss sich jeder hinterfragen, wie genau er selbst diesen Fall prüfen und einordnen kann. Während viele Menschen kaum das Video aufmerksam und bis ins Detail angeschaut haben dürften, wurde der junge Hund von Veterinären eingehend untersucht. Sowohl Amts- wie auch Haustierärzte haben den jungen Hund mehrfach beobachtet und untersucht. Dabei wurden keine Anzeichen von Misshandlung, Verletzungen oder Verhaltensauffälligkeiten festgestellt!
Wir verstehen die Reaktionen, die ein solches Video auslösen kann. Und wir schätzen auch den aufmerksamen Einsatz besorgter Bürger und von PETA und anderen Tierschutzorganisationen. Was zu sehen ist, toleriert auch das Veterinäramt nicht. Allerdings müssen sich die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Veterinäramtes – wie in jedem anderen Fall auch – an Recht und Gesetz halten. Das Tierschutzgesetz ist Grundlage des Handelns, auch und gerade dann, wenn öffentlich stark emotionsgeladen über solche Tierschutzfälle berichtet wird.
Im konkreten Fall beinhaltet die Arbeit des Veterinäramtes notwendigerweise auch zukünftig das Beobachten des Hundes. Bislang können die Inaugenscheinnahmen allerdings noch nicht dahingehend eingeordnet werden, dass durch Herausnahme des Hundes aus der Familie eingeschritten werden muss. Nach der Ansprache der Tierhalter durch Mitarbeiter des Veterinäramtes und auch durch den Vollzugsdienst des zuständigen Ordnungsamtes, ist derzeit nicht davon auszugehen, dass sich der Vorfall wiederholt. Es ist davon auszugehen, dass auch gewissenhafte Tierschützer bei genauer Kenntnis um die Sachlage zu diesem Ergebnis kommen müssen.