Fischerprüfung
Wer den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Bei der erstmaligen Erteilung durch die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung ist der Nachweis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen Fischerprüfung vorzulegen.
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz ist als zuständige Untere Fischereibehörde für die Abnahme der Fischerprüfung zuständig.
Die Fischerprüfung findet, bei entsprechender Teilnehmerzahl, bis zu 4x jährlich jeweils am ersten Freitag des Monats März, Juni, September und Dezember statt.
Die Prüfungszeit ist mit 2 Zeitstunden festgelegt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem Lehrgang (Mindestumfang 30 Stunden, mit mindestens 8 Stunden praktischen Anteil) zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.
Sie können sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung anmelden. Die Anmeldung muss 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgt sein.
Die Gebühren für die Prüfung betragen derzeit 50,00 Euro
Bei Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz verringert sich die Prüfungsgebühr auf 40,00 Euro
Hinweis zur Ausstellung des Fischereischeins
Nach bestandener Prüfung stellt die für den Wohnort zuständige Verbandsgemeinde den Fischereischein, als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein aus. Dazu ist u.a. die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses erforderlich! Weitere Informationen erfragen sie bitte bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)