Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Führerscheinstelle
Auskunft zum Führerscheinantrag
Annahmezeiten der Führerscheinstelle
Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassung
Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens
i-Kfz – Kraftfahrzeug online zulassen oder ummelden:
i-KFZ- Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeug:
Vollmacht und SEPA-Mandat
Annahmezeiten der Kfz.- Zulassungsbehörde
Montag Von 07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag Von 07:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch Von 07:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag Von 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag Von 07:30 bis 11:30 Uhr
Zulassungsvorgang | erforderliche Unterlagen* |
*Vollmacht: | Vollmacht (nur auszufüllen bei Zulassung durch einen Dritten) |
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges |
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Zulassung eines EU-Neufahrzeuges |
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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges: | |
Fahrzeug ist noch innerhalb des Landkreises Südwestpfalz zugelassen |
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Fahrzeug ist noch außerhalb des Landkreises Südwestpfalz zugelassen |
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Fahrzeug ist innerhalb des Landkreises Südwestpfalz außer Betrieb gesetzt |
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Fahrzeug ist außerhalb des Landkreises Südwestpfalz außer Betrieb gesetzt |
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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf gleichen Fahrzeughalter |
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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland |
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Änderung der Halterdaten³ |
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Änderung der Technikdaten |
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Außerbetriebsetzung |
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Kurzzeitkennzeichen
(Gültigkeit bis 5 Tage) Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen |
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Weitere Informationen erhalten Sie unter 06331-809-266
* Anmerkungen:
² als notwendiger Identitätsnachweis werden auch ein gültiger Reisepass mit
einer aktuellen Meldebescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises anerkannt.
³ zur Änderung des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung I nach einem Umzug innerhalb des Landkreises sind auch die Verbandsgemeindeverwaltungen befugt.
Der Fahrzeughalter kann also die Änderung der Adresse im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung I bei der Meldebehörde durchführen lassen.
Bei allen Zulassungsvorgängen ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen.
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss erteilt werden. Hierzu ist der Nachweis der Bankverbindung vorzulegen (z.B. Bankkarte, EC-Karte, Kontoauszug).
Bei Zulassungen durch einen Beauftragten sind eine schriftliche Vollmacht und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorzulegen.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder per Download (im Adobe .pdf-Format) erhältlich.
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