Bürgerinformation Katastrophenschutz
Katastrophenschutz bedeutete bis vor kurzem für viele in erster Linie die Bewältigung von Naturkatastrophen. Derzeit stehen hauptsächlich zwei mögliche Szenarien im Fokus der Öffentlichkeit: Eine drohende Gas-Mangellage und ein Blackout, also ein länger anhaltender flächendeckender Stromausfall.
Leider lassen sich weder Naturkatastrophen noch Mangellagen im Bereich von Gas oder Strom vollständig ausschließen. Deshalb gilt es, so gut wie möglich vorbereitet zu sein − auch wenn wir alle hoffen, auf die Planungen nie zurückgreifen zu müssen.
Wir möchte Ihnen daher, in enger Abstimmung mit den Verbandsgemeinden, mit diesen Hinweisen Hilfestellung geben, sich entsprechend zu informieren und für den Fall der Fälle bestmöglich vorbereitet zu sein.
Ein wesentlicher Bestandteil des Katastrophenschutzes ist die Eigenvorsorge der Bevölkerung. Deshalb haben wir Ihnen, zusätzlich zu den Hinweisen des BKK, einige Informationen zusammengestellt, was bei Eintreten der jeweiligen Notsituation beachtet werden soll und was Sie selbst zur Vorbereitung und Vorsorge beitragen können.
Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfallvorsorge?
- Haben Sie einen Vorrat zu Hause, falls der Strom ausfällt oder draußen ein Sturm tobt?
- Sind Ihre wichtigsten Dokumente griffbereit, wenn Sie eine Notlage aus dem Haus oder Ihre Wohnung zwingt?
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat vielen Menschen gezeigt, wie wichtig die Notfallvorsorge ist. Katastrophen Ereignisse wie Unwetter, Überschwemmungen oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen gefeit sind.
In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Denn Krisen und Katastrophen können uns jederzeit auf die Probe stellen – und nicht immer können Rettungskräfte sofort zur Stelle sein. Deshalb kommt es darauf an, dass jede und jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann.
Deshalb hat Ihnen die Kreisverwaltung Südwestpfalz eine informative Kurzbroschüre zusammengestellt.
Die Inhalte stellen wir Ihnen hier bereit. Das Faltblatt ist auch bei allen Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltung erhältlich. Es wird in der 51. KW an alle Haushalte der Verbandsgemeinden als Beilage der (amtlichen) Bekanntmachungsorgane verteilt.
Weitere wichtige Tipps und Broschüren zur Notfallvorsorge erhalten Sie auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe online.