Vormundschaften und Pflegschaften
Ein minderjähriges Kind erhält einen Vormund, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen befreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes berechtigt sind.
Das Jugendamt wird zum Vormund bestellt, wenn eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist.
Das Jugendamt wird mit der Geburt eines Kindes zum gesetzlichen Vormund, wenn die Mutter des Kindes minderjährig und unverheiratet ist.
Als Vormund eines Kindes haben wir das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen eines Kindes und Jugendlichen zu sorgen, insbesondere das Kind und den Jugendlichen zu vertreten.
Die Einrichtung einer bestellten Pflegschaft bezieht sich auf Einzelteile der elterlichen Sorge. Diese können sein die Vertretung in Gesundheitsfürsorgeangelegenheiten, Erbangelegenheiten, Strafsachen, Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftsanfechtung, Vermögensangelegenheiten
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter | Telefon (06331/809-) | |
Frau Schantz (umA) | 642 | s.schantz@lksuedwestpfalz.de |
Frau Wolf (umA) | 543 | l.wolf@lksuedwestpfalz.de |
Frau Cronauer | 697 | m.cronauer@lksuedwestpfalz.de |
Frau Haag | 268 | k.haag@lksuedwestpfalz.de |
Frau Sanchez-Valence | 487 | s.sanchez@lksuedwestpfalz.de |