Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Kinder allein erziehender Elternteile bei vorübergehendem Ausbleiben von Unterhaltszahlungen oder sehr geringen Unterhaltszahlungen.
Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von 0 bis 17 Jahre beantragt werden.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss grundsätzlich zurückzahlen. Kann er dies nicht aufgrund seiner finanziellen Situation, kann Unterhaltsvorschuss auch als Ausfallleistung gewährt werden.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes:
Bereich | Sachbearbeiter | Telefon | Erreichbarkeit | |
A – F | Frau Scholler | -292 | s.scholler@lksuedwestpfalz.de | Mo- Fr vormittags |
G –L | Frau Reichel | -340 | e.reichel@lksuedwestpfalz.de | ganztags |
M-S | Frau Wilhelm | -133 | s.wilhelm@lksuedwestpfalz.de | ganztags |
T-Z | Frau Gundacker | -636 | l.gundacker@lksuedwestpfalz.de | ganztags |
Altfälle Rückersatz | Herr Steigner | -258 | b.steigner@lksuedwestpfalz.de | ganztags |