Jugendgerichtshilfe (JGH)
Die Jugendgerichtshilfe im Landkreis Südwestpfalz kümmert sich um Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre), deren Straftaten bekannt geworden sind und Strafverfahren eingeleitet wurden.
Nach Gesprächen mit den Betroffenen können der Staatsanwaltschaft bzw. den Jugendgerichten Sanktionsvorschläge gemacht werden. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, erfolgt auch die Begleitung des Jugendlichen/Heranwachsenden dorthin.
Über ein Urteil hinaus (u.a. Weisungen/Auflagen) soll der Kontakt bestehen bleiben. Ist z.B. gemeinnützige Arbeit abzuleisten, muss gemeinsam besprochen werden, welche Arbeit zu verrichten ist. Im Anschluss daran erfolgt die Vermittlung und Überwachung der Arbeit durch uns.
Außerdem können wir den Betroffenen auch pädagogische Maßnahmen anbieten, die durch Staatsanwaltschaft/Jugendgericht als Weisung festgesetzt werden können. Hierbei besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Pfälzischen Verein für Straffälligenhilfe Pirmasens, der im Auftrag des Landkreises Südwestpfalz seit 1993 Soziale Trainingskurse und Betreuungsweisungen durchführt.
Ansprechpartner: Herr Walter Kennel (Tel. 06331 809 319)