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Beurkundungen

Beurkundungen in Kindersachen

Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind befugt, nachfolgende Beurkundungen entsprechend §  59 SGB VIII vorzunehmen:

  • Anerkennung der Vaterschaft mit den notwendigen entsprechenden Zustimmungen
  • Sorgeerklärungen von Mutter und Vater eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Unterhaltsverpflichtungen eines unterhaltsverpflichteten Elternteiles, sofern das unterhaltsberechtigte Kind das 21. Lebensjahr noch nicht beendet hat
  • Bei Adoptionen die Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines Kindes
  • Die Voraussetzungen zur Beurkundung besprechen Sie mit dem jeweiligen Urkundsbeamten. Die Beurkundungen erfolgen nach Terminvergabe. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes:

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Ansprechpartner sind nach dem Familiennamen des Kindes geordnet:

Von

Bis

Sachbearbeiter

Telefon (06331/809-)

E-MailErreichbarkeit

Gri

Herr Ullrich

290

a.ullrich@lksuedwestpfalz.de
ganztags

Gro

Ki

Frau Neuhart

140

j.neuhart@lksuedwestpfalz.deMo-Fr vormittags

KI

Le

Frau Böning

671

n.boening@lksuedwestpfalz.de Di ganztags
Do vormittags

Li

R

Frau Matzohl-Weiß

564

m.matzohl-weiss@lksuedwestpfalz.de Mo- Do vormittags 
SSFrau Jung672s.jung@lksuedwestpfalz.deDi-Do vormittags
TZFrau Weber118h.weber@lksuedwestpfalz.de ganztags