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Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung aller Kinder vor dem Schulbeginn

Alle Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im selben Jahr schulpflichtig und müssen gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor der Einschulung untersucht werden. Diese ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens und wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter durchgeführt.

Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es um die Einschätzung der altersgemäßen Entwicklung eines Kindes. Ziel ist herauszufinden, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gesundheitlich, körperlich und seelisch gewachsen ist und ob eventuell ein Förderbedarf besteht.

Ein Elternteil sollte bei der Untersuchung anwesend sein, um mögliche Fragen direkt klären zu können. Falls Sie selbst am Termintag verhindert sein sollten, stellen Sie bitte eine Vollmacht für die Begleitperson aus. Sollte das Kind kein Deutsch sprechen, bitten wir Sie, einen Dolmetscher mitzubringen. Ebenso bitten wir darum, nach Möglichkeit keine Geschwisterkinder mitzubringen, um eine ruhige Atmosphäre für das Vorschulkind zu gewährleisten.

Die Untersuchung dauert circa eine Stunde.

 

Wer führt die Untersuchung durch und wo findet sie statt?

Durchgeführt wird die kostenlose Untersuchung vom Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Gesundheitswesen, bestehend aus Schulärztinnen und Ärzten sowie medizinische Assistentinnen.

Adresse:

Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abt. Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Außenstelle Banana Building, Delaware Avenue 12, 1.OG, 66953 Pirmasens

 

Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?

Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem landesweit einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt.

Dazu gehören:

  • Seh- und Hörtest
  • Erfassen von Größe und Gewicht
  • Erfassen des Impfstatus, Impfberatung
  • Körperliche Untersuchung
  • Fähigkeitsprüfung: Grobmotorik, Feinmotorik, visuelle Wahrnehmung, auditive Wahrnehmung, Kognition, Sprache
  • Gespräch über die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes
  • Anonymisierte Gesundheitsdatenerfassung für die Landes- und Bundesgesundheitsberichterstattung.

 

Was müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?

  • Gelbes Untersuchungsheft
  • Impfpass
  • evtl. vorhandene Seh- und Hörhilfen, sowie weitere Heilhilfsmittel
  • vorhandene ärztliche oder therapeutische Befunde
  • ausgefüllter Elternfragebogen

 

Wie geht es nach der Untersuchung weiter?

Die Ergebnisse der Untersuchung werden von der Schulärztin bzw. dem Schularzt direkt mit den Eltern besprochen. Für die Schule wird eine ärztliche Stellungnahme angefertigt.

 

Wer entscheidet ob Ihr Kind eingeschult wird?

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Schulärztin bzw. der Schularzt gibt nach der Untersuchung eine Empfehlung ab, die Entscheidung trifft jedoch die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

 

Wie erfolgt die Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung?

Sie werden von unserem Kinder- und Jugendärztlichen Team zur Schuleingangsuntersuchung per Post oder soweit bekannt per E-Mail eingeladen.

Es ist beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2024 das Einladungsverfahren auf eine online-Terminbuchung umzustellen, so dass Sie sich selbst einen Termin buchen können. Darüber werden wir Sie per E-Mail und/oder über die Presse informieren.

 

Weitere Fragen?

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter jaed@lksuedwestpfalz.de oder unter der Telefonnummer 06331 809 -710 und -409 zur Verfügung.

 

Wo sind Informationen zum Datenschutz zu finden?

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier

 

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