Die Schuleingangsuntersuchung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtuntersuchung aller Kinder vor dem Schulbeginn
Alle Kinder, die zum 1. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im selben Jahr schulpflichtig und müssen gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor der Einschulung untersucht werden. Diese ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens und wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter durchgeführt.
Bei der Schuleingangsuntersuchung geht es um die Einschätzung der altersgemäßen Entwicklung eines Kindes. Ziel ist herauszufinden, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gesundheitlich, körperlich und seelisch gewachsen ist und ob eventuell ein Förderbedarf besteht.
Ein Elternteil sollte bei der Untersuchung anwesend sein, um mögliche Fragen direkt klären zu können. Falls Sie selbst am Termintag verhindert sein sollten, stellen Sie bitte eine Vollmacht für die Begleitperson aus. Sollte das Kind kein Deutsch sprechen, bitten wir Sie, einen Dolmetscher mitzubringen. Ebenso bitten wir darum, nach Möglichkeit keine Geschwisterkinder mitzubringen, um eine ruhige Atmosphäre für das Vorschulkind zu gewährleisten.
Die Untersuchung dauert circa eine Stunde.
Weiter Informationen zur Schuleingangsuntersuchung:
- Wer führt die Untersuchung durch und wo findet sie statt?
- Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?
- Was müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?
- Wie geht es nach der Untersuchung weiter?
- Wer entscheidet ob Ihr Kind eingeschult wird?
- Wie erfolgt die Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung? (2025)
- Weitere Fragen?
- Wo sind Informationen zum Datenschutz zu finden?
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