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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 

Im Wesentlichen umfasst der Aufgabenbereich des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen (SEU) für Schulanfänger,
  • Untersuchungen zur Schulfähigkeit und
  • Projekte zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche.

Schulärztliche Untersuchungen erfolgen auf der Basis des Schulgesetzes durch die Gesundheitsämter, um im Hinblick auf den bestehenden gesetzlichen Schulzwang durch den Schulbesuch eventuell bedingte Schäden der kindlichen Gesundheit im Vorfeld zu erkennen und abzuwenden.

Darüber hinaus geht es aber auch darum, in Ergänzung zu den durch die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen Entwicklungsdefizite bei Kindern aufzudecken und adäquate Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Kinderärzt/innen, aber auch pädagogischen Einrichtungen vorzuschlagen. In die Zuständigkeit fallen auch Untersuchungen bei schulverweigernden Kindern.