Hygiene und öffentliche Gesundheit
Wir überwachen die Einhaltung von Hygienebestimmungen mit dem Ziel, vermeidbare übertragbare und nicht übertragbare Erkrankungen des Menschen zu verhüten in folgenden Bereichen:
1. ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens
2. Blutspende-Einrichtungen
3. Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens
4. Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
5. Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung
6. Gast- und Beherbergungsstätten sowie Camping- und Zeltlagerplätzen
7. Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege
8. öffentlichen Sportstätten, Bädern, Badeanstalten sowie Kinderspielplätzen
9. Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens
10. Jahrmärkten, Messen und sonstigen Großveranstaltungen