Anmeldung zur Online-Belehrung nach §43 IfSG
Personen, die im lebensmittelherstellenden oder –verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie tätig werden oder sich selbständig machen wollen, benötigen vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 IfSG
Diese Belehrung wird seit 2021 online und damit ortsunabhängig angeboten.
Daneben werden von unserem Gesundheitsamt weiterhin Präsenstermine angeboten.
Auskunft und Anmeldung zu den Präsensterminen unter 06331 809-402.
Zur Durchführung der Online-Belehrung hat der Landkreis Südwestpfalz das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.
Eine vorherige Online-Anmeldung ist erforderlich:
Schritt 1: Klicken Sie auf folgenden Link: swp.gotzg.de. Lesen Sie sich die Anweisungen durch und setzen Sie anschließend die Häkchen in den Kästen am unteren Teil der Website, sofern Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien einverstanden erklären.
Schritt 2: Wählen Sie nun einen Termin aus und bestätigen Sie ihre Auswahl, indem Sie auf „Weiter“ klicken.
Schritt 3: Geben Sie nun Ihre Adresse, sowie ihre Kontaktdaten an. Anschließend erhalten Sie eine Mail mit einem Bestätigungscode, den Sie in der darauf folgenden Seite in das entsprechende Feld eintragen.
Schritt 4: Verifikation
Bevor Sie die Schulung beginnen können, müssen Sie verifizieren, dass Sie tatsächlich die Person sind, deren Daten Sie angegeben haben. Dies erfolgt über die von Ihnen ausgewählte App (WhatsApp Video, Telegramm Video etc.). Halten Sie hierfür Ihr Smartphone bereit und achten Sie auf eine gute Internetverbindung (im besten Fall eine WLAN-Verbindung oder 4G/LTE). Sie werden von einem Mitarbeiter der TZG kontaktiert und dieser wird Ihnen den Ablauf erläutern und ihren Personalausweis prüfen. Anschließend erhalten Sie den Code mit dem Sie das Seminar über den Link den Sie, nach erfolgreicher Bezahlung, per Mail erhalten haben, beginnen können
Schritt 5: Nach Bestätigung der E-Mail Adresse erfolgt die Bezahlung. Wählen Sie nun eine Bezahloption, um den Beitrag von 30 Euro zu entrichten. Nachdem dies erfolgt ist, erhalten Sie erneut eine Mail mit dem Link zur Online-Schulung. Öffnen Sie die Mail und klicken Sie auf den Link. Sollte dies nicht funktionieren, markieren Sie den Link, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „kopieren“. Anschließend öffnen Sie Ihren Browser (Internet Explorer, Google Chrome, Mozilla Firefox) und drücken mit der rechten Maustaste auf die obere Suchleiste. Dann wählen sie „Einfügen“. Geben Sie den Code ein, der Ihnen während der Verifizierung übermittelt wurde und wählen Sie anschließend die Sprache aus, in der Sie die Schulung absolvieren wollen. Bestätigen Sie die darauffolgenden Dialogfelder. Anschließend gelangen Sie zu
Schritt 6: Schauen Sie sich nun das Belehrungsvideo an und lesen Sie sich das Merkblatt zur Belehrung durch. Wenn Sie das Video fertig angeschaut und das Merkblatt durchgelesen haben, erscheint ein grüner Balken über diesen Feldern im Menü. Wählen Sie hierfür am Ende des Videos und am Ende des PDF Dokuments, oben auf der Seite „Zurück zum Kurs“ aus. Anschließend können Sie den Test absolvieren. Dieser beinhaltet acht Fragen und kann wiederholt werden. Bei Bestehen erscheint auch hier ein grüner Balken. Sobald die drei Felder einen grünen Balken haben, erscheint ein weiteres Feld mit dem Titel „Bescheinigung anfordern“. Wählen Sie dieses aus und klicken Sie anschließend auf „Daten prüfen“. Sie erhalten daraufhin Ihre Bescheinigung zum Download.
Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal des Technologiezentrums Glehn unter der Rufnummer 02182-850765 zur Verfügung.
Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos können Sie per Email an belehrung@lksuedwestpfalz.de richten.
Gebühren:
Die Gebühr richtet sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP und beträgt hiernach 30,00 €. Eine Quittung wird nicht erstellt. Nutzen Sie bitte die Bestätigung des Bezahldienstes.
Gebührenfreie Belehrung:
Die gebührenfreie Belehrung findet im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens statt.
Zur Inanspruchnahme einer gebührenfreien Belehrung wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06331 809 402 an unser Gesundheitsamt.