Amtsärztlicher Dienst
Soweit durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist, erstellt der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes amtliche Gutachten und Zeugnisse für Behörden.
Beispiele dafür sind:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen für Sozialleistungsträger nach dem SGB XII
- Begutachtungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII z.B. Untersuchung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern (umA’s)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Arbeits-/ Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländer-behörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Grundsätzlich sind diese Untersuchungen für die betreffenden Personen gebührenfrei. Nur in Ausnahmefällen wird das Gesundheitsamt im Auftrag von Privatpersonen tätig, wobei hierfür Gebühren erhoben werden können. Beispiele dafür sind:
- Feststellung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden an Hochschulen und Universitäten
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
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