Sperrmüllabholung (Online-Anmeldung)
Als registrierter Eigentümer oder Grundstücksverwalter können Sie Sperrmüll online beantrage. Geben Sie dafür hier Ihre Debitornummer an und ergänzen Sie die Anmeldung mit Ihrem Passwort. Sie finden diese Debitornummer auf Ihrem Gebührenbescheid. Mietern kann aus gebührenrechtlichen Gründen kein Zugang zum Portal ermöglicht werden.
Wenn Sie als Eigentümer oder Grundstücksverwalter noch keine Zugangsdaten/Passwort haben, navigieren Sie bitte zum Menüpunkt „Passwort für die Online-Anmeldung anfordern“.
Die Sperrmüllabfuhr können Sie einmal jährlich kostenfrei telefonisch unter 06331/809173 oder online bestellen. Wünschen Sie darüber hinaus eine weitere Abfuhr, wird eine Pauschalgebühr von 17,51 Euro berechnet. Es können nur Grundstücke angefahren werden, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus Wohnungseinrichtungen und Hausrat, die
- auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen,
- auf Grund ihres Gewichts nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können,
- Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden, also keine Gebäudebestandteile.
Was wird mitgenommen?
Zum Sperrmüll gehören (Beispiele):
Möbelholz, Couchgarnitur, Sofa, Sessel, Teppiche und Teppichböden, Matratzen, Bett-, Lattenrost, Balkon- und Gartenmöbel (unbehandelt), sperrige Haushaltsgegenstände (z.B. Wäschekörbe, Bügelbrett ohne Stromversorgung, Wäscheständer), sperrige Kinderspielsachen (z.B. Tretauto, Tretroller, Skatebord, Tischtennisplatte), Fahrräder, Öl-, Holzofen, Küchenspüle.
Nicht mitgenommen werden (Beispiele):
Wiederverwertbare Abfälle (z.B. Kartons, Grünabfälle, Hausmüll und Abfälle aus Haushaltsauflösungen), Elektro-/Elektronikgeräte (z.B. Kühlgeräte, Elektroherd, Wasch- und Spülmaschine, Haushaltsgeräte, Fernseher, PC, etc.), Möbel mit elektrischen Funktionen (z.B. Massagesessel, höhenverstellbarer Schreibtisch, etc.), Gewerbeabfälle und Bauschutt, Abfälle aus Gebäuderenovierungen (z.B. Fenster, Türen, Öltanks, Badewannen, Wand und Deckenverkleidung, Laminat, behandeltes Holz (z.B. Gartenzaun, Balkongeländer, imprägnierte Bauhölzer, etc.), Holz aus dem Baubereich (z.B. Konstruktionshölzer, Spanplatten, Paletten), Altreifen und Autoteile, Verpackungsmaterialien.
Bitte beachten Sie:
Die Sperrmüllsammlung ist ein harter Job für die Müllwerker. Daher gilt es bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten:
- Einzelteile dürfen nicht schwerer als 50 kg und nicht länger/breiter als 2 Meter sein.
- Als Höchstmenge werden 4 cbm Sperrmüll pro Haushalt mitgenommen. Dies entspricht 4 nebeneinander gestellte Würfel mit einer Kantenlänge von 1 Meter. Zur besseren Orientierung: Ein Gehwegkantenstein hat i.d.R. eine Länge von 1 Meter.
- Zum Sperrmüll gehörende Holzteile (Möbelholz) werden getrennt eingesammelt und sind separat bereit zu stellen! Die Sperrmüllabfuhr wird mit zwei verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt!
- Ölöfen müssen restentleert sein, Tank und Regler ausgebaut und neben die Öfen gelegt werden.
- Kühl- und Gefriergeräte werden an anderen Terminen abgeholt. Die Anmeldung kann telefonisch unter 06331 / 809-173, per Mail an kuehlgeraete@lksuedwestpfalz.de oder online erfolgen. Die Abfuhr ist kostenlos.
- Elektro-/Elektronikgeräte gehören nicht zum Sperrmüll und können kostenlos an jedem Recyclinghof angeliefert werden.
- Andere sperrige Güter, die nicht zum Sperrmüll gehören, müssen auf eigene Kosten entsorgt werden.
Sperrmüll generell:
- Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr oder frühestens am Vorabend der Abholung gut sichtbar am Gehwegrand bereit. Am besten dort, wo üblicherweise auch die Mülltonnen zur Leerung stehen. Die Abholung erfolgt in der Regel an der von Ihnen angegebenen Abholadresse.
- Können Straßen, Wege oder Teile davon durch das Müllfahrzeug nicht befahren werden (z.B. Privatstraßen, Straße zu eng, Straße im Baustellenbereich, etc.), so ist der Sperrmüll an eine vom Landkreis festgelegte, durch die Sammelfahrzeuge jederzeit erreichbare Stelle zu bringen. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch unter 06331/809173 Kontakt mit uns auf.
- Der Sperrmüll ist so bereit zu stellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht gefährdet werden und die Sperrmüllabfuhr reibungslos erfolgen kann. Sperrmüll, der auf Anhängern oder auf dem Grundstück bereitgestellt ist, wird nicht mitgenommen.
- Wenn Sie den angegebenen Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie uns bitte spätestens 2 Arbeitstage vor der geplanten Abholung an. Steht kein Sperrmüll an dem genannten Sperrmülltermin bereit, wird der angemeldete Termin dennoch auf Ihr Jahreskontingent angerechnet.
- Das Kontingent eines Haushaltes ist nicht auf andere Haushalte und auch nicht ins Folgejahr übertragbar. Sind die verfügbaren Abfuhrtermine am Jahresende erschöpft und es wurde noch kein kostenfreier Sperrmülltermin verbucht, besteht kein Anspruch auf einen zusätzlichen Abfuhrtermin im Folgejahr.
- Für Sperrmüllbestellungen, die ab November bei der Kreisverwaltung eingehen, kann eine Abholung vor Weihnachten nicht garantiert werden.
Selbstanlieferung
Wenn Sie es einmal eilig haben, können Sie Ihren Sperrmüll (Höchstmenge 4 cbm) kostenfrei selbst bei den Recyclinghöfen in Contwig, Dahn-Reichenbach und Donsieders anliefern.