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Neue Förderrichtlinie energetische Gebäudesanierung (inkl. Heizung) seit 1.1.2024 in Kraft

Die seit Jahresanfang geltende neue Förderrichtlinie für energetische Gebäudesanierungen (Wohn- und Nicht-Wohngebäude) finden Sie hier:
www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?3

Wichtig: Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen zertifizierte Energieberater/Innen (Effizienz-Experten) einbezogen werden; auch diese Kosten sind förderfähig.

Entsprechend zertifizierte Energieberater/Innen finden Sie hier:
www.energie-effizienz-experten.de

Weitere wichtige Info-Quellen sind u.a.:

www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Wichtig zu wissen: Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt neu bei der KfW und wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Aber der Heizungstausch kann schon jetzt nach der heutigen Veröffentlichung der Förderrichtlinien beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitiert man bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

Für den Förderbereich Heizung/Wärmeerzeugung ist die Abwicklung auch mit den Fachbetrieben möglich.

Für Details berät auch Kreisbeigeordneter Manfred Seibel, erreichbar per Mail unter:
m.seibel@lksuedwestpfalz.de

Tel.: 06331 809 473