Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand mehrerer Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes beziehungsweise Gewerbebetriebes beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Auf der Internetseite des Landkreises Südwestpfalz unter www.lksuedwestpfalz.de/abfallwirtschaft sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar. Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Dezembers und Januars ergeben haben, sind auf den jetzt erstellten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert.
Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann nicht gewährleistet werden, dass jeder Anrufer direkt durchkommt. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt. Es empfiehlt sich, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen. Eigentümerwechsel und Sepa-Lastschriftmandate sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Zur Vereinfachung der Zahlungen empfiehlt die Kreisverwaltung den Bürgern, dass sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Bereits rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nutzen diese zuverlässige Form, um pünktlich zu bezahlen. Es kann jederzeit widerrufen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid. Wer seine Müllgebühren online mit einer Banking-App überweisen möchte, kann seine Zahlung bequem und komfortabel mit Hilfe der auf dem Bescheid abgedruckten QR-Codes erledigen.