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Beginn der Brutzeit: Mehrere Felsen im Pfälzerwald zum Schutz der Vögel ab 1. Februar gesperrt

Zwischen Busenberg und Vorderweidenthal verläuft die Landkreisgrenze über den Buhlsteinpfeiler. Dieser traditionelle Brutfelsen wird seit vielen Jahren regelmäßig für den Kletterbetrieb gesperrt. In den vergangenen Jahren hat die Störwirkung durch Wanderer, die den Aussichtspunkt auf dem Felsen besuchen, stark zugenommen. Daher ist es erforderlich, den Zugang während der Brutsaison einzuschränken. So ist der Buhlsteinpfeiler ab dieser Saison zeitlich begrenzt nur bis zur Hälfte begehbar. Dadurch wird der unter dem Aussichtspunkt gelegene Brutplatz weniger gestört. Eine beeindruckende Aussicht auf die umgebende Landschaft kann dennoch genossen werden.

Folgende Felsen dürfen Waldbesucherinnen und -besucher in den kommenden Monaten nicht betreten:

Bereich der Verbandsgemeinde Landau-Land:

  1. Eußerthaler Krappenfels
  2. Has/Münzfels

Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels:

  1. Asselstein
  2. Hundsfels
  3. Stein Nadel
  4. Leberstein
  5. Buchholzfels
  6. Drei Felsen (Mittel- und Ostpfeiler)
  7. Rödelstein

Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland:

  1. Bruchweiler Geierstein
  2. Buhlsteinpfeiler
  3. Durstigfelsen: Ludwigshafener Turm, Landauer Turm
  4. Dürrensteine
  5. Fladensteine: Bundenthaler Turm
  6. Hirtsfels
  7. Kastellfels (Rumbachtalplatte)
  8. Krähenstein
  9. Kumbdtfelsgrat
  10. Pferchfeldfelsen
  11. Rabensteine: Falk
  12. Rappenwand
  13. Retschelfels
  14. Pfaffenfels

Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein:

  1. Backelstein
  2. Bavaria
  3. Burghaldefels Ostseite
  4. Freischbachwand
  5. Haselstein
  6. Hülsenfels
  7. Luger Friedrich Südwand
  8. Spirkelbacher Rauhfels
  9. Stephanstürme

Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:

  1. Lattenteichfels (westlicher und östlicher)
  2. Rotzollwand
  3. Ruppertstein

Bereich der Verbandsgemeinde Rodalben:

  1. Geißelfelsen: Kippkopf – Nordmassiv

 

Vor Ort sind in der Nähe der betreffenden Felsen Beschilderungen angebracht, die konkret auf den Umfang der Sperrung am jeweiligen Felsen hinweisen. Wer diese ignoriert und damit gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden. Der Kolkrabe ist besonders geschützt, Wanderfalke und Uhu sind sogar streng geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es ist daher gesetzlich verboten, sie während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. „Akustische und visuelle Störungen zum Beispiel durch Filmen und Fotografieren während der Fortpflanzungszeit können dazu führen, dass die Tiere ihre Brut aufgeben und die Population nachhaltig beeinträchtigt wird“, erläutern Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrätin Susanne Ganster (SWP). Sie appellieren an alle Freundinnen und Freunde des Pfälzerwalds: „Bitte halten Sie sich an die Sperrungen und nehmen Sie Rücksicht auf die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt unseres Biosphärenreservats.“ Viele weitere Felsen im Pfälzerwald seien nicht gesperrt und eigneten sich hervorragend als alternative Ausflugsziele.

Der Verein „Pfälzer Kletterer e.V.“ informiert ebenfalls über die Felssperrungen und aktualisiert die Informationen im Jahresverlauf: www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste.


Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Kreisverwaltung Südwestpfalz.