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Antrag für die unentgeltliche Schulbuchausleihe 2025/26 bis 17. März stellen

Die Schulbuchausleihe für die Grundschulen wird von den Verbandsgemeinden betreut; ausgenommen davon ist Schule in Vinningen. Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung die Schulbuchausleihe:

•         Grund- und Realschule plus in Vinningen

•         Realschule plus in Dahn

•         Realschule plus in Hauenstein

•         Realschule plus in Rodalben

•         Integrierte Gesamtschule in Contwig

•         Integrierte Gesamtschule in Thaleischweiler-Fröschen

•         Integrierte Gesamtschule in Waldfischbach-Burgalben

•         Otfried-von-Weißenburg-Gymnasium in Dahn

•         Berufsbildende Schule in Rodalben

Es gibt zwei Arten der Schulbuchausleihe: die unentgeltliche bei Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe gegen Gebühr.

Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe wurden im Januar die entsprechenden Antragsformulare durch die Schulen verteilt. Wer keinen Antrag erhalten hat, wird gebeten, sich direkt an die Schule zu wenden, die das Kind besucht. Online können dabei Zeit, Porto und Wege gespart werden – auch mit dem Smartphone. Der Antrag kann papierlos auf www.lksuedwestpfalz.de ausgefüllt werden, auch zugehörige Einkommensnachweise kann man dort hochladen. Den Antrag findet man online unter www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/online-dienste/ .

Die Anträge müssen bis spätestens 17. März bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Schulen, eingereicht werden. Gehen sie nach dieser Frist ein, können sie nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ob der Antrag bewilligt wurde, erfahren die Antragstellenden mit den entsprechenden Bescheiden, die bis Mai 2025 verschickt werden.

Für die Gewährung der Lernmittelfreiheit gelten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen bei Schülerinnen und Schülern, die im gemeinsamen Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

•         einem Kind bei 26.500 Euro

•         zwei Kindern bei 30.250 Euro

•         drei Kindern bei 34.000 € Euro

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um zusätzliche 3750 Euro. Maßgebend ist dabei das Einkommen beider Elternteile (aus 2023 oder 2024).

Dagegen beträgt die Einkommensgrenze bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, bei

•         einem Kind bei 22.750 Euro

•         zwei Kindern bei 26.500 Euro

•         drei Kindern bei 30.250 Euro

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um zusätzliche 3750 Euro.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit sollte daher nur gestellt werden, wenn das Einkommen die vorgenannten Einkommensgrenzen einhält. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist die Ausleihe gegen Gebühr möglich. Die Anmeldung dafür erfolgt über das Elternportal zwischen 16. Mai und 12. Juni. Die für eine Teilnahme erforderlichen Zugangsdaten werden durch die Schulen spätestens im Mai verteilt.

Rund um das Thema Schulbuchausleihe finden Interessierte unter www.lmf-online.rlp.de online allgemeine Informationen. Konkrete Fragen beantworten die Mitarbeitenden des Schulreferates bei der Kreisverwaltung per E-Mail unter schulbuchauslei-he@lksuedwestpfalz.de oder unter 06331 809 548 telefonisch.