„Hintergrund der zeitlichen Beschränkung ist die Sicherstellung eines ausreichenden Blüten- und Nahrungsangebots für Insekten während des Sommerhalbjahres und der Schutz unserer hecken- und baumbrütenden Vogelarten“, erläutert die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz. „Aber auch andere Tiergruppen profitieren von den Schutzzeiten, etwa Kleinsäuger wie Igel. So werden Tiere und ihr Nachwuchs während ihrer aktiven Lebensphase nicht gestört oder gar verletzt.“
Während ein schonender Form- und Pflegeschnitt grundsätzlich erlaubt ist, braucht es für weitere Maßnahmen eine Freistellung von den Verboten. Informationen zu den wichtigsten Eckpunkten der erlaubten Gehölzarbeiten liefert die Internetseite der Kreisverwaltung Südwestpfalz www.lksuedwestpfalz.de. Dort den Punkten Bürgerservice – Abteilungen - Bauen und Umwelt – Umwelt - Baumfällungen, Hecken und Gehölzschnitte während der Vegetationszeit (1. März – 30. September) folgen oder diesem Link: www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/abteilungen/bauen-und-umwelt/umwelt/baumfaellungen-hecken-und-gehoelzschnitte/.
Zudem weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass bei Gehölzrückschnitten unabhängig von der Jahreszeit sowie einer möglichen Freistellung immer der gesetzliche Artenschutz zu beachten ist. Werden bei den Arbeiten artenschutzrechtliche Verstöße verursacht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. So empfiehlt es sich vor jedem Rückschnitt, die Gehölze auf Nester sowie Tiere hin zu überprüfen. Werden Nester oder Tiere entdeckt, sind die Arbeiten zu verschieben, bis die Tiere das Gehölz verlassen haben beziehungsweise die Jungenaufzucht beendet ist. Sollte die Maßnahme jedoch dringlich sein – etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit –, sollten Bürger umgehend die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren. Ebenso, falls etwas unklar ist. Kontakt: E-Mail umwelt@lksuedwestpfalz.de, Telefon 06331 809-222 sowie -227 und -682.
Die Untere Naturschutzbehörde rät daher, die Zeit bis Ende Februar zu nutzen, um Sträucher und Hecken zu schneiden. Es empfiehlt sich, solche Arbeiten aufgrund der gesetzlichen Regelungen rechtzeitig zu planen.
Zudem bittet die Untere Naturschutzbehörde die Bürger ab März um erhöhte Rücksichtnahme und um ein umsichtiges Verhalten in der freien Natur und Landschaft, da die Setzzeit auch bei anderen Wildtieren beginnt, die nicht an Gehölze gebunden sind. Störungen durch den Menschen in dieser sehr sensiblen Lebensphase der Wildtiere, auch durch freilaufende Hunde im Wald, können dazu führen, dass die gestressten Elterntiere die Jungen verlassen und diese dann kaum überleben können.