Die Sportlerehrung orientiert sich an den Richtlinien zur Ehrung von Sportlern und Sportförderern des Landkreises Südwestpfalz vom Juni 2005. Geehrt werden können Sportler, die im Landkreis Südwestpfalz wohnen beziehungsweise Mitglied eines im Landkreis Südwestpfalz ansässigen Vereins sind. Die Ehrung kann erfolgen ab der Erringung einer Landesmeisterschaft, beispielsweise der Rheinland-Pfalz-Meisterschaft.
Vorschläge für die Sportlerehrung können bis 14. Februar 2025 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eingereicht werden, Abteilung Jugend, Familie und Sport, Zimmer E 108, Telefon 06331 809-114, Fax 809-8114, E-Mail s.mauchel@lksuedwestpfalz.de. Die Leistungen der Sportler und Sportlerinnen sind durch Siegerurkunden beziehungsweise Ergebnislisten nachzuweisen.