Als Termin für die Landratswahl war gemäß Vorschlag des Kreistages Südwestpfalz zunächst der 2. Februar 2025 festgesetzt. Als sich abzeichnete, dass die Bundestagswahl nun ebenfalls im Februar stattfinden wird, nahm die Kreisverwaltung Südwestpfalz Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD in Trier auf. Diese begrüßt die Zusammenlegung der beiden Wahltermine im Interesse einer höheren Wahlbeteiligung und einer effizienteren Gestaltung der Wahlverfahren.
Eine Verschiebung der Landratswahl auf den 23. Februar 2025 bringt auch geänderte gesetzliche Fristen mit sich. Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Landratswahl würde dann am 6. Januar um 18 Uhr enden.