Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
Anpassung der Zeilenbreite
(nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe) Block 10 (Maßnahmen 11-16)
Pflanzung von Halb- und
Hochstammreben Block 20 (Maßnahmen 21-26)
Rebsortenwechsel Block 30 (Maßnahmen 31-36)
Bodenordnung Block 40 (Maßnahmen 41-46)
Handarbeitsmauersteillagen 51
Querterrassierung 53
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen lauten:
Maßnahmen 11, 21, 31 und 41 7500 Euro pro Hektar (Flachlagen)
Maßnahmen 16, 26, 36 und 46 10.000 Euro pro Hektar (Flachlagen)
Maßnahmen 12, 22, 32 und 42 19.000 Euro pro Hektar (Steillagen)
Maßnahmen 14, 24, 34 und 44 21.000 Euro pro Hektar (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 13, 23, 33 und 43 7500 Euro pro Hektar (Extensive Anlagen)
Maßnahmen 15, 25, 35 und 45 6000 Euro pro Hektar (Nutzung gebrauchtes Material)
Maßnahme 51: 32.000 Euro pro Hektar (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 53: 24.000 Euro pro Hektar (Neuanlage von Querterrassen)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil eins des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronisch gestellt werden. Der unterschriebene Antrag muss bis 31. Januar 2025 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 06331 809-321.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2025 zum Download bereit: mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.