Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte anzeigepflichtige Tierseuche der Wiederkäuer und Neuweltkameliden, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird. Aufgrund des beschriebenen Übertragungsweg ist mit einer Verbreitung der Krankheit, insbesondere bei feuchtwarmen Wetter, zu rechnen. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Teilnahmslosigkeit, Fressunlust, Schwellungen des Kopfes, der Zunge und Lippen, sowie Rötungen und Schwellungen der Schleimhäute. Häufig zeigen erkrankte Tiere auch Lahmheiten und es kann zu Aborten kommen. Bei schweren Verläufen, die häufiger bei kleinen Wiederkäuern beobachtet werden, können die erkrankten Tiere auch versterben.
Tierhalter können ihre Tiere durch eine Impfung schützen, daneben hilft der Einsatz von Repellentien die Insekten fernzuhalten. Da die Hauptaktivität der Gnitzen in den frühen Morgen- und Abendstunden liegt, kann ebenso ein Aufstallen der Tiere über Nacht helfen.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich, es besteht keine Ansteckungsgefahr. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits seit dem ersten Auftreten der Viruskrankheit am 08.05.2024 im Landkreis Bitburg-Prüm, den Status „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)“ verloren. Seitdem gelten für das Verbringen von empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) in blauzungenfreie Gebiete bestimmte Verbringungsregeln. Die aktuellen Verbringungsregeln finden sie auf unserer Homepage, ebenso wie auf der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.