Aktionswoche vom 15. bis 21. April 2024
Heute ist die Kindertagespflege ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung für die Familien im Landkreis. In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, wobei die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit die Kindertagespflege auszeichnet. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Die Kindertagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Allgemeine Informationen, sowie weitere Auskünfte über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und Informationen zum nächsten Qualifizierungskurs erhalten Interessierte bei der Fachberatung Kindertagespflege Franziska Büffel unter 06331 809 110 telefonisch.