Ab dem 01.10.2023 wird an den kreiseigenen Recyclinghöfen durch das Aufsichtspersonal im Bedarfsfall der Ausweis kontrolliert. Dafür bittet die Kreisverwaltung um Verständnis und sich beim Anliefern auf den Recyclinghöfen darauf einzustellen.
Wer im Landkreis Südwestpfalz Gebühren für den Abfall bezahlt, soll damit vor Kosten geschützt werden, die von unberechtigt Anliefernden verursacht werden. Hintergrund sind vermehrte Anlieferungen durch Personen, die weder im Landkreis Südwestpfalz wohnen noch im Landkreis zu Abfallgebühren herangezogen werden.
Die nicht unerheblichen Kosten der Recyclinghöfe des Landkreises finanzieren sich im Wesentlichen aus den Abfallgebühren, die von den Einwohnern oder Grundstückseigentümern im Landkreis gefordert werden. Wer im Landkreis keine Abfallentsorgungsgebühren bezahlt, trägt nicht zur Deckung dieser Kosten bei und ist daher nicht berechtigt, die Recyclinghöfe des Landkreises zu nutzen.
Auf Verlangen des Aufsichtspersonals der Recyclinghöfe ist künftig ein gültiger Personalausweis mit ausgewiesenem Wohnort im Landkreis Südwestpfalz vorzuzeigen. Ersatzweise zeigen Personen ohne Wohnsitz im Landkreis, die aber im Landkreis Abfallgebühren zahlen, auf Verlangen ihren aktuellen Abfallgebührenbescheid der Kreisverwaltung Südwestpfalz vor.