Landrätin Dr. Susanne Ganster ging die Haushaltsgenehmigung der ADD am Donnerstag, 26.10.2023 zu. Diese ist auch auf dem Postweg zur Kreisverwaltung. Die erfolgte Genehmigung ermöglicht es unter anderem, im laufenden Haushaltsjahr erforderliche Investitionen und auch freiwillige Leistungen zu tätigen.
Direkt zugutekommt dies auch den Vereinen im Landkreis, denen vom Kreistag bereits beschlossene Mittel in den nächsten Tagen zugehen werden. “Erfreulich ist, dass die Kreisverwaltung nun auf Basis dieser Haushaltsgenehmigung die für das Jahr 2023 vorgesehenen Förderungen und Zuschüsse für Vereine sowie Kulturschaffende auszahlen darf. Das ist eine gute Nachricht gleichermaßen für die davon abhängigen Institutionen, das kulturelle Leben im Kreis und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort”, betont Landrätin Dr. Ganster. Wie bereits in den vergangenen Jahren schreibt die ADD allerdings eine Deckelung der freiwilligen Leistungen vor.
Als Bestandteil der Haushaltssatzung wurde auch der Stellenplan 2023 genehmigt; dies mit einem leichten Aufwuchs um rund sieben Stellen gegenüber dem Vorjahr. Der Mehrbedarf wird von der ADD für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben als erforderlich angesehen. Die Stellen können somit besetzt werden.
“Mit der ADD-Haushaltsgenehmigung endet nun glücklicherweise die vorläufige Etatführung. Gleichwohl müssen jetzt dementsprechend schon zahlreiche Überlegungen für den Haushaltsplan 2024 angestellt werden”, weist Dr. Ganster auf die anstehende Arbeit von Kämmerin Elisabeth Hüther hin. “Nach wie vor steht der Landkreis vor finanziellen Herausforderungen, um das Budgetdefizit effektiv zu verringern.”, ergänzt sie.
Weiterhin hat die ADD dem Landkreis aufgegeben bis zum 01.12.2023 ein Konzept für die Konsolidierung des Haushaltes aufzustellen. Darin sind laut ADD verbindliche Festlegungen mit einer detaillierten Beschreibung der vorgesehenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu treffen. Der Kreistag muss sich daher voraussichtlich Ende November in einer Sondersitzung damit befassen und das geforderte Konzept beschließen.