Im Leben und vor Gericht – Fairness ist Ihnen wichtig?
lm Amtsgerichtsbezirk Zweibrücken sind sechs Jugendhauptschöffen (drei Frauen, drei Männer) sowie acht Jugendhilfsschöffen (fünf Frauen, drei Männer) zu wählen. lm Amtsgerichtsbezirk Pirmasens sind 15 Jugendhauptschöffen (acht Frauen, sieben Männer) sowie zwei Jugendhilfsschöffen (eine Frau, ein Mann) zu wählen.
Wer Jugendschöffe werden möchte, muss zum Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Südwestpfalz wohnen. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zudem Erfahrung in der Jugenderziehung haben und dürfen keine Vorstrafen haben. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckung- und Polizeibeamte, Richter, Rechtsanwälte oder Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.
Aus allen eingereichten Vorschlägen stellt der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste für das jeweilige Gericht auf. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht.
lnteressentInnen die bereit sind, sich für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung zu stellen, sollen sich gerne bis spätestens 09.06.2023 bei der Abteilung Jugend, Familie und Sport der Kreisverwaltung Südwestpfalz bewerben. Fragen werden auch gerne telefonisch unter 06331 809 449 von den MitarbeiterInnen der Abteilung beantwortet.
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