Muss bis 26.06. im Online-Portal angemeldet werden
Wer noch keinen Freischaltcode hat, oder wem dieser nicht mehr vorliegt, wird gebeten unbedingt umgehend beim seinem Schulsekretariat danach zu fragen. Nur so ist gewährleistet, dass man ihn rechtzeitig erhält und sich innerhalb des Zeitraums anmelden kann.
Die Freischaltung und Anmeldung alleine löst noch keine Bestellung aus. Diese muss danach eigens in einem zweiten Schritt ausgeführt werden. NutzerInnen wird unbedingt empfohlen auf eine erfolgreich durchgeführte Bestellung zu achten und dafür auch den Erhalt einer Bestätigungsmail zu kontrollieren.
Ein bewilligter Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) erübrigt die Anmeldung im Online-Portal. Mit dem Bewilligungsbescheid wurden NutzerInnen direkt zur Ausleihe angemeldet und müssen nichts weiter tun.
Erziehungsberechtigte müssen sich jährlich neu für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe entscheiden. Diese Anmeldung bezieht sich immer nur auf ein Schuljahr. Sind Schülerinnen bereits im Besitz entgeltlichen ausgeliehener Büchern und Lernmitteln, die für das folgende Schuljahr weiterhin benötigt werden, müssen sie sich erneut anmelden.
Auch wenn über einen eventuellen Schulwechsel oder die Versetzung eines Kindes noch nicht eindeutige entschieden ist, empfiehlt die Schulabteilung der Kreisverwaltung die Anmeldung im Portal. Denn eine nachträgliche Freischaltung in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wer Fragen hat oder beim Anmelden Hilfe benötigt, soll sich gerne an das Schulreferat der Kreisverwaltung Südwestpfalz wenden. Die MitarbeiterInnen sind per E-Mail an schulbuchausleihe@Lksuedwestpfalz.de oder telefonisch unter 06331 809 549, sowie den Durchwahlen 318, 165 oder 548 erreichbar.