Härtefallfonds für Privathaushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas und Holz heizen
Bei der Kreisverwaltung gehen vermehrt Anfragen ein, um einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Hier kann derzeit allerdings nur auf das Land und das nach wie vor noch ungeklärte Antragsverfahren verwiesen werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird zum gegebenen Zeitpunkt informieren. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist vereinbart. Daher kann wohl in nächster Zeit damit gerechnet werden, dass die Anträge für die Auszahlung der Härtefallhilfe beantragt werden kann.
Klar ist: Der Antrag muss beim Bundesland erfolgen, welches auch für die Auszahlung der finanziellen Mittel an Privathaushalte zuständig ist, nicht bei der Kreisverwaltung. Grundlage dafür ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die noch immer nicht abgeschlossen ist. Wegen der Auszahlung des Heizungskostenzuschusses für Bafög-Empfänger, Wohngeldberechtigte und Grundsicherungsempfänger durch die Kreisverwaltung, wenden sich viele Menschen irrtümlich auch wegen des Härtefallfonds an die dafür nicht zuständige Kreisverwaltung.