Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten unter www.agrarumwelt.rlp.de informieren und die Antragsvordrucke herunterladen. Diese sind auch beim Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Südwestpfalz erhältlich.
Gefördert werden mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahmen an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Was für sie als Förderinstrument greift, dient gleichzeitig dem Schutz der Umwelt. Ziel ist neben dem Schutz der Artenvielfalt auch der Schutz von Boden und Wasser sowie insgesamt der Beitrag zum aktiven Klimaschutz.
Der frühzeitige Start begünstigt insbesondere die naturschutzfachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz, die eng an die Vegetation gebunden ist und im Herbst oder Winter nicht erfolgen können. Auch bezüglich der Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe sollte das Antragsverfahren vor der Herbstaussaat erfolgen.
Förderanträge können für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
• Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 7,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl. Bei einer sehr großen Zahl an Anträgen wird daher eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt. Damit soll der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert werden.
Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Mit Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen beantwortet Frau Kofer, Sachbearbeiterin im Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Südwestpfalz unter 06331 809 197 telefonisch oder per E-Mail an i.kofer@lk.suedwestpfalz.de gerne.