Bescheide werden verschickt
„Diese Nachrichten dürften alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Südwestpfalz freuen“, ist sich Landrätin Dr. Susanne Ganster sicher: Die Müllgebühren können für das Jahr 2023 und auch die beiden Folgejahre gesenkt werden. Sie fallen beim Restmüll durchschnittlich um zwölf Prozent und beim Biomüll sogar um 21 Prozent. Konsequentes Trennen des Abfalls lohnt sich also der Umwelt zuliebe und auch für den eigenen Geldbeutel.
Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand der enthaltenen Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes beziehungsweise Gewerbebetriebes beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen in Liter, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Hier sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar.
Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Januars ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert.
Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der SachbearbeiterInnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann dann nicht immer gewährleistet werden, direkt Kontakt mit ihnen herzustellen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt.
In solchen Fällen empfiehlt sie, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen.
Eigentümerwechsel und SEPA-Lastschriftmandate sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Zur Vereinfachung der Zahlungen empfiehlt der Landkreis ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um den Gebührenbescheid zu bezahlen. Bereits rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nutzen diese zuverlässige Form der Bezahlung, pünktlich zu bezahlen. Sie trägt auch zur allgemeinen Kosteneinsparung bei und kann jederzeit widerrufen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid.