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Amphibienschutz an Straßenabschnitten mit Laichgewässern

Landkreises Südwestpfalz weist auf Schutz von Amphibien und Helfenden hin 

Im Februar 2023 werden an 25 Straßenabschnitten im Landkreis sogenannte Amphibienschutzzäune mit einer Gesamtlänge von fast 12 km aufgestellt. Sie hindern die Amphibien am Überqueren der Straßen. Auf der straßenabgewandten Zaunseite sind mehrere Eimer in den Boden versenkt, in welche die Tiere während ihrer Wanderung hineinfallen. Zweimal täglich, morgens und abends, werden sie von den vielen ehrenamtlichen Helfern aus den Eimern entnommen und sicher über die Straße in Richtung Laichgewässer gebracht und ausgesetzt.

Die Wanderung beginnt mit einer anhaltend milden Witterung, also bei frostfreien Nächten mit nächtlichen Temperaturen von mehr als 5°C. Gewöhnlich erstreckt sich die Wanderungszeit von Ende Februar bis Ende April, kann jedoch witterungsbedingt auch variieren.

Gefahr besteht für Amphibien, HelferInnen sowie Verkehrsteilnehmer. Für Letztere kann ein Bremsvorgang auf den Amphibienkadavern auch abseits der Straße enden. Wegen Rasern fürchten die Helfenden häufig um ihre Gesundheit. Auch um sie noch besser zu schützen wird die Höchstgeschwindigkeit hier teilweise auf 50 km/h beschränkt. Insbesondere an den folgenden Straßenabschnitten bittet die Kreisverwaltung Autofahrer um rücksichtsvolles Fahren:

1.         L 487 im Faunertal bei Fischbach

2.         L 478 im Reißlertal ab Höhe Lagerweiher in Richtung Eppenbrunn

3.         L 478 Großsteinhausen – Großsteinhauser Mühle

4.         K 43 Schönau bis Schindelsdelle

5.         L 488 Schönau Königsweiher

6.         K 5 Ransbrunnertal bei Eppenbrunn

7.         K 30 Heltersberg – Schmalenberg

8.         K 32 Waldfischbach-Burgalben – Leimen, Höhe Clausensee

9.         L 499 Waldfischbach – Heltersberg

10.      K 30 / K 52 Schmalenberg – Trippstadt

11.      L 475 Einöde Buchholz – Kneispermühle

12.      K 66 Winterbach – Wiesbach

13.      K 67 Battweiler – Kreisgrenze Oberauerbach

14.      L 479 Hornbach – Kreisgrenze Brenschelbach

15.      L 471 Contwig – Stambach

16.      K 34 vor Merzalben

17.      K 54 Kreuzung L 495 – Spirkelbach

18.      K 55 Spirkelbach – Kreisgrenze Annweiler

19.      K 31 Geiselberg – B 270

20.      L 498 Clausen – Merzalben

21.      L 480 Kirschbacher Mühle – Heidelbingerhof

22.      K 42 Bruchweiler-Bärenbach – Reinigshof

23.      L 478 Kreuzung L 488 und Rumbach

24.      K 46 Kreuzung L 478 und Nothweiler

25.      Zufahrt PWV-Hütte Bruchweiler ab Abfahrt K 42

Entsprechende Hinweise erfolgen vor Ort mit Schildern. Insbesondere für den Bereich Clausen sucht die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz ehrenamtliche HelferInnen. 

Interessierte HelferInnen wenden sich bitte an die

Kreisverwaltung Südwestpfalz

- Untere Naturschutzbehörde -

Tel.: 06331 809 222 oder -227

E-Mail: Amphibienschutz@lksuedwestpfalz.de