Müll-Gebühren stabil
Die allgemeinen Preiserhöhungen konnten durch günstige Neuverträge und sparsames Wirtschaften, aber auch durch ein gerechtes Gebührensystem, das die angefallenen Entsorgungskosten im Rahmen der bestmöglichen und sachgemäßen Kalkulation auf vielen Schultern verteilt, abgefangen werden.
Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand der enthaltenen Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes beziehungsweise Gewerbebetriebes beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen in Liter, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz unter lkswp.de/abfallwirtschaft sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar.
Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Januars ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert.
Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der SachbearbeiterInnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann dann nicht immer gewährleistet werden, direkt Kontakt mit ihnen herzustellen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt.
In solchen Fällen empfiehlt sie, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post, Fax oder Email mitzuteilen.
Eigentümerwechsel und SEPA-Lastschriftmandate sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Zur Vereinfachung der Zahlungen empfiehlt der Landkreis ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um den Gebührenbescheid zu bezahlen. Bereits über 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nutzen diese zuverlässige Form der Bezahlung, pünktlich zu bezahlen. Sie trägt auch zur allgemeinen Kosteneinsparung bei und kann jederzeit widerrufen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid.