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Wanderfalken am Ruppertstein

Schutz von Felsenbrütern im Landkreis Südwestpfalz

Während der Sperrung ist das Begehen des Wanderweges und des weiteren Felsumfelds nicht gestattet. Die Kreisverwaltung bittet um ein besonders rücksichtsvolles Verhalten und um die Nutzung der Wegeumleitung. Diese ist vor Ort ausgeschildert. Hintergrund der Sperrung ist eine zunehmende visuelle und akustische Störung des Wanderfalken durch die Anwesenheit des Menschen während der Brutzeit, die letztlich zu einer Brutaufgabe führen.

Die bei uns brütenden Wanderfalken sind europaweit streng geschützt. Es handelt sich um eine besondere Vogelart und wichtiges Schutzgut des Vogelschutzgebiets Pfälzerwald, dass es unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass nicht alle Wege oder Felsen im Pfälzerwald gesperrt werden. Für Erholungssuchende stehen weiterhin ausreichend Alternativen zur Verfügung.