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Schutz von Felsenbrütern im Landkreis 

Rücksicht am Fels

Die Tiere brüten hoch in Felswänden, an breiten Nischen und unter felsigen Überhängen. Alljährlich werden die den Pfälzerwald prägenden Felsenbrüter auf Ihren Bestand hin kontrolliert. Visuelle und akustische Störungen während der Vogelbrutzeit können zur Brutaufgabe führen und die Vogelpopulation erheblich beeinträchtigen. Daher werden im Sinne des Vogelschutzes einzelne, bekannte Brutfelsen ab dem 01.02. bis zum 30.06. gesperrt. Die gesperrten Felsen werden in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde durch fachkundige Personen entsprechend gekennzeichnet und beobachtet.

Während einer Sperrung ist das Begehen, das Beklettern oder eine sonstige störende Aktivität wie Filmen oder Fotografieren im nahen Felsumfeld, aus Gründen des Artenschutzes nicht gestattet. Gesperrte Felsen sind daher zu meiden und zu umgehen. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass nicht alle Felsen im Pfälzerwald gesperrt werden. Für Erholungssuchende stehen weiterhin ausreichend Alternativen zur Verfügung.

Folgende Felsen im Landkreis Südwestpfalz sind zurzeit gesperrt:

Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland:

·         Geierstein bei Bruchweiler

·         Buhlsteinpfeiler bei Busenberg

·         Büttelfels bei Dahn

·         Falk- und Taubenstein bei Dahn

·         Durstigfels bei Dahn

·         Glasfelsen bei Erfweiler

·         Kumptfelsen bei Erfweiler

·         Rappenfels bei Erlenbach/Lauterschwan

·         Schönauer Hirtsfels bei Hirschthal

·         Krähenstein bei Ludwigswinkel

·         Rumbachplatte bei Rumbach

·         Pferchfeldfelsen bei Schindhard

 

Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein:

·         Haselstein bei Darstein

·         Burghalder Ostseite bei Hauenstein

·         Hortenkopfmassiv, Hermersbergerhof

·         Westliche Kesselwand bei Spirkelbach

·         Bavaria bei Wilgartswiesen

·         Freischbachwand bei Wilgartswiesen

 

Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:

·         Rotzollwand bei Eppenbrunn

·         Westlicher und Östlicher Lattenteichfels bei Lemberg (Glashütte)

·         Ruppertstein bei Ruppertsweiler

 

Bereich Verbandsgemeinde Rodalben:

·         Hahnenberg (Westgipfel) bei Leimen

·         Kippkopf - Nordmassiv bei Leimen

 

Maßgebend für die Sperrung ist jedoch die tatsächliche Beschilderung vor Ort. Je nach fachlicher Einschätzung und Prüfung werden einzelne Felsen bereits vor dem 30.06.2022 wieder freigegeben.

Zuwiderhandlungen gegen die Sperrungen und damit auch gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro geahndet und strafrechtlich verfolgt werden. Zur Unterstützung der imposanten Tiere bittet die Untere Naturschutzbehörde um ein besonders rücksichtsvolles Verhalten im Pfälzerwald, sodass die Vögel weiterhin den Pfälzerwald besiedeln und unsere Region bereichern.