Straßenabschnitte an Laichgewässern
Im Februar 2022 werden daher an 22 Straßenabschnitten im Landkreis sogenannte Amphibienschutzzäune mit einer Gesamtlänge von etwa 10 km aufgestellt. Sie hindern die Amphibien am Überqueren der Straßen. Auf der straßenabgewandten Zaunseite sind mehrere Eimer in den Boden versenkt, in welche die Tiere während ihrer Wanderung hineinfallen. Zweimal täglich, morgens und abends, werden sie von den vielen ehrenamtlichen Helfern aus den Eimern entnommen und sicher über die Straße in Richtung Laichgewässer gebracht und ausgesetzt.
Die Wanderung beginnt mit einer anhaltend milden Witterung, also bei frostfreien Nächten mit nächtlichen Temperaturen von mehr als 5°C. Gewöhnlich erstreckt sich die Wanderungszeit von Ende Februar bis Ende April, kann jedoch witterungsbedingt auch variieren.
Insbesondere an den folgenden Straßenabschnitten bittet die Kreisverwaltung Autofahrer um rücksichtsvolles Fahren. Wegen Rasern fürchten die Helfenden häufig um ihre Gesundheit. Auch um sie noch besser zu schützen wird die Höchstgeschwindigkeit hier teilweise auf 50 km/h beschränkt.
1. L 487 im Faunertal bei Fischbach
2. L 478 im Reißlertal ab Höhe Lagerweiher in Richtung Eppenbrunn
3. L 478 Großsteinhausen – Großsteinhauser Mühle
4. K 43 Schönau bis Schindelsdelle
5. L 488 Schönau Königsweiher
6. K 5 Ransbrunnertal bei Eppenbrunn
7. K 30 Heltersberg – Schmalenberg
8. K 32 Waldfischbach-Burgalben – Leimen, Höhe Clausensee
9. L 499 Waldfischbach – Heltersberg
10. K 30 / K 52 Schmalenberg – Trippstadt
11. L 475 Einöde Buchholz – Kneispermühle
12. K 66 Winterbach – Wiesbach
13. K 67 Battweiler – Kreisgrenze Oberauerbach
14. L 479 Hornbach – Kreisgrenze Brenschelbach
15. L 471 Contwig – Stambach
16. K 34 vor Merzalben
17. K 54 Kreuzung L 495 – Spirkelbach
18. K 55 Spirkelbach – Kreisgrenze Annweiler
19. K 31 Geiselberg – B 270
20. L 498 Clausen – Merzalben
21. L 480 Kirschbacher Mühle – Heidelbingerhof
22. K 42 Bruchweiler-Bärenbach – Reinigshof
Entsprechende Hinweise erfolgen vor Ort mit Schildern.