Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) beinhaltet die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich bis spätestens 28.02.2023 gestellt werden.
Bei der Prüfung, ob Antragstellende für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellenden vollumfänglich Auskunft erteilen. Die erforderlichen Antragsunterlagen erhält man nach telefonischer Anfrage unter 06331 809 505 bei der Neuantragshotline.