Jagdscheininhaber wählen Kreisjagdmeister und Mitglieder des Jagdbeirates
Weiterhin sind die Eigentümer und Pächter der Jagdbezirke jener drei Gebietskörperschaften eingeladen, ihre Vertreter in den Jagdbeirat und den Kreisjagdmeister zu wählen. Die Vorstände der Jagdgenossenschaften sind ausschließlich bei der Wahl des Kreisjagdmeisters wahlberechtigt. Sofern keine andere Regelung in der Satzung getroffen oder eine Vollmacht erteilt wurde, ist eine Jagdgenossenschaft nur stimmberechtigt, wenn alle Vorstandsmitglieder zur Wahl erscheinen.
Die Wahl von Kreisjagdmeister und Jagdbeirat findet statt am Freitag, 02.09.2022, um 19:00 Uhr, im Gasthof Zum Peterhof, Hauptstr. 184 in Rodalben. Einlass ist ab 18:00 Uhr. Die Jagdbehörden bitten wegen der notwendigen Kontrolle der Wahlberechtigten, um frühzeitiges Erscheinen. Der Jagdschein und der Personalausweis sind mitzuführen.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Pirmasens, der Stadtverwaltung Zweibrücken und der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben