Energetische Gebäudesanierung und Heizungstausch betroffen – Landesregierung soll intervenieren
Landrätin Dr. Susanne Ganster kritisiert „diese undifferenzierte Kürzung, die nach dem Rasenmäher-Prinzip über sämtliche Förderprogramme hinweg erfolgt. Das betrifft energetische Gebäudesanierung, wie auch Heizungen. Wie man in der größten Energiekrise seit Jahrzehnten bei gleichzeitig exorbitant gestiegenen Baukostenpreisen eine solche Idee verfolgen kann, ist mir völlig unbegreiflich“, sieht Dr. Ganster das Vertrauen vor allem bei jenen Bürgerinnen und Bürgern beschädigt, die unsere Klima- und Energiewende voranbringen.
So wurde beispielsweise die Regelförderung für energetische Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden um 5 Prozent, von bisher 20 auf jetzt 15, gekürzt. Die Regelförderung für neue Heizungen wurde um 10 Prozent, beispielsweise für Wärmepumpen von 35 auf 25 Prozent, und bei Biomasseheizungen (Pellet, Scheitholzvergaser) sogar um 25 Prozent auf jetzt nur noch 10 Prozent Regelförderung gekürzt.
„Gerade für uns, in einer der waldreichsten Regionen Deutschlands, ist das völlig inakzeptabel. Natürlich muss mit Holz nachhaltig gewirtschaftet werden. Das machen wir allerdings bereits seit Jahrzehnten. Fakt ist eben auch, dass Holz ein nachwachsender, klimaneutraler und heimischer Energieträger ist und die Wertschöpfung auch in der Region bleibt“, ordnet die Landrätin den Sachverhalt ein. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass diese Kürzungen offensichtlich vom Land mitgetragen werden, während gleichzeitig eine Gebäudesanierungsrate von jetzt 3 Prozent, statt bisher 0,8 Prozent, und die Klimaneutralität bis 2040 (Im Bund 2045), erreicht werden soll.
„Für viele unserer Bürgerinnen und Bürger, die sich aktuell gerade mit entsprechenden Maßnahmen beschäftigt haben, oder ihre Finanzierung auch auf die Förderprogramme aufgebaut haben, beginnt jetzt das Rechnen, ob man sich das noch leisten kann. Viele Anrufe in den letzten Tagen bei unserer Energieberatungsstelle zeigen deutlich, dass ausnahmslos niemand für diese Aktion der Bundesregierung Verständnis aufbringt. Im Gegenteil; es ist leider zu befürchten, dass jetzt einige Maßnahmen zur Energieeinsparung unterbleiben, weil es sich wirtschaftlich und finanziell einfach nicht mehr darstellen lässt“, sieht Dr. Ganster Tendenzen.
Hinweis zu den neuen Fördersätze und entsprechenden Informationen des Bundes-Klimaschutzministeriums.
Detaillierte Infos findet man im Internet und bei den bekannten Informationsstellen. Hier die aktuellen Fördersätze im Überblick:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen ab dem 15.08. in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert:
Standard | Boni | Max. | |||
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP[1] | Heizungs-Austausch | Effiziente Wärmepumpe | Max. Fördersatz |
Solarthermie (30) | 25% | - | - | - | 25% |
Biomasse (35) | 10% | - | 10% | - | 20% |
Wärmepumpe (35) | 25% | - | 10% | 5% | 40% |
Innovative Heizungstechnik | 25% | - | 10% | - | 35% |
EE-Hybrid | 25% | - | 10% | 5% | 40% |
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20% | - | 10% | 5% | 35% |
Wärmenetzanschluss | 25% | - | 10% | - | 35% |
Gebäudenetzanschluss | 25% | - | 10% | - | 35% |
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung | 25% | - | - | - | 25% |
Gebäudehülle (20) | 15% | 5% | - | - | 20% |
Anlagentechnik | 15% | 5% | - | - | 20% |
Heizungsoptimierung (20) | 15% | 5% | - | - | 20% |
Gasheizungen werden nicht mehr gefördert!
In Klammern bisherige Regelfördersätze!
[1] iSFP = individueller Sanierungsfahrplan, zertifizierte Energieberater:innen erforderlich, Förderquote 80%