Landkreis weist auf wieder startende Förderung für energieeffiziente Neubauten hin
Ab dem 20.04.2022 können Interessierte wieder Anträge auf eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Bau oder Kauf eines neuen Effizienzgebäudes stellen. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Private und gewerbliche Antragsteller können für die BEG-Förderung ausschließlich die Kreditvariante beantragen und sollten sich vorab bei der KfW ausführlich informieren. Dabei gilt es grundsätzlich den Antrag vor dem Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags zu stellen. Die zugehörigen Planungs- und Beratungsleistungen können schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.