Maßgeblich für das Erreichen der Warnstufe sind die vom LUA ermittelten Leitindikatoren: Inzidenzwert* 37,4 (LK), 97,1 (PS) sowie 102,9 (ZW) und zusätzlich die Hospitalisierungsinzidenz im Versorgungsbezirk Westpfalz 1,5 (davon 1 LK, 0,0 PS und 2,9 ZW) sowie die Intensivbettenauslastung in Rheinland-Pfalz von 4,95. Zweibrücken überschreitet lediglich einen der Indikatoren für die Warnstufe 1. Die nächste Warnstufe wird erst erreicht, wenn zwei der drei Indikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten werden.
Von den neuen Fällen waren zuvor bereits vier Personen aus Pirmasens als Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Zudem erhielten nach der Rückkehr aus der Türkei eine Reisende aus Pirmasens sowie nach der Rückkehr aus der Dominikanischen Republik eine Reisende aus der Verbandsgemeinde Hauenstein das positive Ergebnis ihres Tests. Am Wochenende war für Zweibrücken ein Fall mit einer veralteten Meldeadresse gemeldeten worden. Er entfällt aus der Gesamtmeldung.**
Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen vorliegender und neuer Fälle im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz betreffen auch verschiedene Einrichtungen: Zwei Bewohnerinnen der Wecare Seniorenresidenz Steinstraße, Pirmasens und eine Bewohnerin des Haus Pfalzblick, Pirmasens haben ein positives Testergebnis erhalten. Die jeweiligen Wohnbereiche wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt bis zum 24.09. für Besucher geschlossen.
Für zwei Schülerinnen der Pestalozzischule, sowie je eine Schülerin der Grundschule Thaleischweiler-Fröschen und des Hugo-Ball Gymnasiums in Pirmasens liegt ein positives Ergebnis vor.
Für Schülerinnen und Schüler greift dabei seit 13.09. eine Neuregelung. Wer positiv getestet wird, hat unverändert Quarantäne. Für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal besteht keine Absonderungspflicht, sondern stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest sowie die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen. Die tägliche Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen und greift an dem auf die Feststellung des positiven Testergebnisses folgenden Schultag. Die Maskenpflicht tritt unverzüglich ein und gilt für den Zeitraum der täglichen Testpflicht, auch wenn diese zeitlich erst nach der Maskenpflicht eintritt. Test- und Maskenpflicht entfallen, sofern ein negativer PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder ein negativer PCR-Test das positive Ergebnis des Selbsttests des jeweiligen Primärfalles widerlegen. Das Gesundheitsamt informiert die Schule über neue positive Fälle. Die täglichen Selbsttests sind selbständig von der Schule zu organisieren.
Das Gesundheitsamt bittet Eltern von Rückfragen beim Gesundheitsamt abzusehen. Das Vorgehen wird in der Einrichtung geregelt, die Kommunikation erfolgt über die Einrichtung.
Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 246 bestätigte positive Fälle aktiv, vier weniger als am Vortag. Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 66, Zweibrücken 61 sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland 25, Hauenstein 13, Pirmasens-Land 11, Rodalben 35, Thaleischweiler-Wallhalben 12, Waldfischbach-Burgalben 19 und Zweibrücken-Land 4.
Insgesamt wurden bis heute 5.338** Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet. Bislang sind im Bereich des Gesundheitsamtes 149 Personen mit Corona-Infektion verstorben.
Die 5.338 bestätigten Fälle verteilen sich auf Pirmasens (1.507/6 neu), Zweibrücken (991/8**), die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland (478/1), Verbandsgemeinde Hauenstein (227/1), die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (359), die Verbandsgemeinde Rodalben (488/4), die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben (532/3), Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben (336) und die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land (408/1).
Vor allem für den Schutz aller Kinder sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht impfen lassen können, bleibt es weiterhin wichtig, die Quote der Geimpften zu steigern. Gestern wurden 136 Bürgerinnen und Bürger im Impfzentrum in Pirmasens gegen SARS-CoV-2 geimpft, wovon 58 Bürgerinnen und Bürger ihre erste und 71 bereits ihre zweite Impfung, sowie sieben die abschließende Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhielten.
Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind im Impfzentrum in Pirmasens auch ohne vorherige Anmeldung möglich. Voraussetzung zur Impfung ist ein Wohnsitz oder eine Arbeitsstätte in Rheinland-Pfalz. Auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können ihre Impfung im Impfzentrum erhalten. Hierzu ist die Einverständniserklärung der zu impfenden Person sowie mindestens einer sorgeberechtigten Person notwendig. Kinder bis 15 Jahren müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Zu impfende Personen müssen sich im Impfzentrum ausweisen können. Impftermine können auch weiterhin unter 0800 57 58 100 telefonisch oder online unter www.impftermin.rlp.de vereinbart werden.
In dieser Woche vom 13.09. bis 17.09 ist das Impfzentrum am Dienstag von 8 bis 14 Uhr, Mittwoch von 14 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 20 Uhr geöffnet.
Auch der Impfbus macht in dieser Woche von 08:00 bis 18:00 Uhr wieder Halt in der Südwestpfalz: am Kerwe-Sonntag, 19.09 in Fischbach auf dem Ruth-Theysohn-Platz. Termine, Haltestellen und weitere Informationen zum Impfbus sind auf der Internetseite des Landes www.corona.rlp.de/de/impfbus/ zu finden.
Positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen sowie krankheitsverdächtige Personen müssen sich weiterhin selbständig in häusliche Quarantäne begeben. Nach Abschluss der Quarantäne wird eine Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne ausgestellt.
Im Rahmen der Aktion Testen für alle erhalten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenlos testen zu lassen. Terminvereinbarungen für ein Schnelltest-Center können Interessierte unter www.drk-corona.de online oder unter 06331 809 780 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr auch telefonisch vornehmen. Unter www.corona.rlp.de/de/testen/ sind zudem weitere Teststellen, wie Apotheken, Arztpraxen, Hilfsorganisationen und private Anbieter wie Drogerien zu finden.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz empfiehlt Personen mit Symptomen, sich umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt, der landesweiten 0800 99 00 400 (Montag bis Sonntag 08:00 bis 19:00 Uhr) oder der ärztlichen Bereitschaftszentrale 116 117 zu melden. Tests und Infekt-Sprechstunden für erkrankte und symptomatische Personen nehmen Hausärzte vor. Asymptomatische Personen, die wegen der Einweisung in eine Reha-Maßnahme oder nach Aufforderung ihrer Corona-Warn-App einen Test benötigen, vereinbaren ihren Termin unter 06331 809 750 (Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr). Auch nach einem positiven Schnelltest kann hier ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Ein positiver Selbsttest muss zunächst von einem qualifizierten Schnelltest bestätigt werden, bevor ein PCR-Test erfolgt. Die Termine finden montags, mittwochs und freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr in den Kongressräumen der Messe Pirmasens statt. Diese sind über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz in der Zeppelinstraße 11 erreichbar.
Zudem können hier auch PCR-Testungen für Reisende vorgenommen werden. Dieser PCR Test kostet pro Person 84,12 Euro. Für den Abstrich sind 20 Euro direkt im Testzentrum bar zu bezahlen. Kartenzahlungen sind leider nicht möglich. Über den Restbetrag in Höhe von 64,12 Euro schickt das Labor (Bioscientia) den getesteten Personen eine Rechnung. Termine können unter www.drk-corona.de und über die Hotline 06331 809 750 gebucht werden.
Auf der Homepage des Landkreises www.lkswp.de/corona-info sind auch dazu aktuelle Informationen, wie auch die Hotline 06331 809 700 (Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr) bei weiteren Fragen zum Thema Coronavirus, zu finden.
* Die Inzidenzwerte des LUA berücksichtigen gemäß der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (COBeLVO) die Stand 30.06.2020 in der jeweiligen Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte.