Maßgeblich für das Erreichen der Warnstufe sind die vom LUA ermittelten Leitindikatoren: Inzidenzwert 18,7 (LK), 42,3 (PS) sowie 17,6 (ZW) als Seismograph und zusätzlich die Hospitalisierungsinzidenz im Versorgungsbezirk Westpfalz von 0,4 als Schutzwert sowie die Intensivbettenauslastung in Rheinland-Pfalz von 3,85 als Belastungswert. Die nächste Warnstufe wird erst erreicht, wenn zwei der drei Indikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten werden.
Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 98 bestätigte positive Fälle aktiv, sieben weniger als am Vortag. Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 47 (-3), Zweibrücken 13 (+1) sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland 6, Hauenstein 6 (-1), Pirmasens-Land 5, Rodalben 5, Thaleischweiler-Wallhalben 3, Waldfischbach-Burgalben 10 (-5) und Zweibrücken-Land 3 (+1).
Insgesamt wurden bis heute 5.525 Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet. Bislang sind im Bereich des Gesundheitsamtes 151 Personen mit Corona-Infektion verstorben.
Die 5.525 bestätigten Fälle verteilen sich auf Pirmasens (1.598), Zweibrücken (1.021/1), die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland (485), Verbandsgemeinde Hauenstein (237), die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (371), die Verbandsgemeinde Rodalben (500), die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben (539), Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben (355) und die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land (419/1).
Vor allem für den Schutz aller Kinder sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht impfen lassen können, bleibt es weiterhin wichtig, die Anzahl der Geimpften zu steigern. Der Impfbus des Landes steht am heutigen Freitag, 08.10.2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr an der BBS in Pirmasens, Adlerstraße 31. Das Impfangebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig, unter 16 Jahren ist zudem die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis und - sofern vorhanden - der Impfpass. Weitere Informationen zur Impfung und zum Impfbus sind hier zu finden.
Positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen sowie krankheitsverdächtige Personen müssen sich weiterhin selbständig in häusliche Quarantäne begeben. Nach Abschluss der Quarantäne kann auf Antrag eine Bescheinigung über die Quarantänedauer ausgestellt werden. In der aktuellen Absonderungsverordnung vom 17.09.2021 wurde die Dauer der Absonderung für Angehörige des Hausstands und enge Kontaktpersonen von 14 Tage auf 10 Tage reduziert. Die Pflicht einen PCR-Test vorzunehmen besteht unverändert.
Die Absonderung endet automatisch nach Ablauf der 10 Tage ohne einen erneuten Test. Eine Verkürzung ist durch eine Freitestung per PCR Test frühestens am fünften Tag der Absonderung oder durch Freitestung durch einen von geschultem Personal in einer Teststelle vorgenommenen PoC-Schnelltest frühestens am siebten Tag der Absonderung möglich. In beiden Fällen endet die Quarantäne bei Vorlage des negativen Testergebnisses.
Die Absonderungspflicht gilt nicht für geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen / Angehörige des Hausstands, es sei denn sie hatten Kontakt zu einer Person, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus mit vom RKI definierten besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist.
Im Rahmen der Aktion Testen für alle erhalten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenlos testen zu lassen. Terminvereinbarungen für ein Schnelltest-Center können Interessierte online oder unter 06331 809 780 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr auch telefonisch vornehmen. Hier sind zudem weitere Teststellen, wie Apotheken, Arztpraxen, Hilfsorganisationen und private Anbieter wie Drogerien zu finden. Ab dem 11. Oktober, sind Corona-Schnelltests nur noch für Personen kostenlos, die sich aus medizinischen oder Altersgründen nicht impfen lassen können.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz empfiehlt Personen mit Symptomen, sich umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt, der landesweiten 0800 99 00 400 (Montag bis Sonntag 08:00 bis 19:00 Uhr) oder der ärztlichen Bereitschaftszentrale 116 117 zu melden. Tests und Infekt-Sprechstunden für erkrankte und symptomatische Personen nehmen Hausärzte vor. Asymptomatische Personen, die wegen der Einweisung in eine Reha-Maßnahme oder nach Aufforderung ihrer Corona-Warn-App einen Test benötigen, vereinbaren ihren Termin unter 06331 809 750 (Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr). Auch nach einem positiven Schnelltest kann hier ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Ein positiver Selbsttest muss zunächst von einem qualifizierten Schnelltest bestätigt werden, bevor ein PCR-Test erfolgt. Die Termine finden montags, mittwochs und freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr in den Kongressräumen der Messe Pirmasens statt. Diese sind über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz in der Zeppelinstraße 11 erreichbar.
Zudem können hier auch PCR-Testungen für Reisende vorgenommen werden. Dieser PCR Test kostet pro Person 84,12 Euro. Für den Abstrich sind 20 Euro direkt im Testzentrum bar zu bezahlen. Kartenzahlungen sind leider nicht möglich. Über den Restbetrag in Höhe von 64,12 Euro schickt das Labor (Bioscientia) den getesteten Personen eine Rechnung. Termine können unter www.drk-corona.de und über die Hotline 06331 809 750 gebucht werden.
Hier sind auch dazu aktuelle Informationen, wie auch die Hotline 06331 809 700 (Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr) bei weiteren Fragen zum Thema Coronavirus, zu finden.