Zulassung ausschließlich über Haupteingang erreichbar
Denn die Mitarbeiter der Kreisverwaltung arbeiten nun vermehrt wieder im Homeoffice. Nur mit einem vereinbarten Termin kann sichergestellt werden, den Ansprechpartner auch anzutreffen. Per E-Mail oder telefonisch bleibt dies ohnehin gewährleistet.
Neu zum Abstandsgebot und der Maskenpflicht im Dienstgebäude kommt die 3G-Regelung für den Zutritt in die Verwaltung hinzu. Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus oder tagesaktuellen Testzertifikats im Foyer des Haupteingangs. Über diesen führt dann auch wieder der Weg in die Führerschein- und Zulassungsstelle. Deren Behelfszugang auf dem hinteren Parkplatz wird für den Publikumsverkehr geschlossen. Die 3G-Regelung gilt auch für die Außenstellen der Kreisverwaltung. Ausgenommen davon sind die Recyclinghöfe, die lediglich im Außenbereich Publikumsverkehr haben.