*** Aktualisierung vom 26.10.2021***
Die Genesenennachweise und Quarantänebescheinigungen werden nur noch auf Antrag verschickt. Bitte wenden Sie sich an coronabescheinigung@lksuedwestpfalz.de
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Personen deren positive PCR-Testung maximal sechs Monate zurückliegt, sind ab 28 Tagen nach diesem PCR-Test bis zu sechs Monate danach den negativ Getesteten und den vollständig Geimpften gleichgestellt. In diesem Zeitraum sind Sie durch den Nachweis ebenfalls von definierten Corona-Beschränkungen ausgenommen.
Was wenn Betroffene ihren Nachweis nicht erhalten haben, was wenn er abgelaufen ist? Fragen die ohne großen Zeitaufwand beantwortet werden können:
Liegt die Testung länger als 6 Monate zurück, benötigen diese Personen neben dem Genesenen-Nachweis nach derzeitiger Gesetzeslage noch zusätzlich eine Impfung zu ihrem Schutz und zur Gleichstellung mit negativ Getesteten oder vollständig Geimpften sowie den damit verbundenen Erleichterungen. Gemäß der Ständigen Impfkommission Stiko sollte bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte also PCR bestätigte SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht haben, eine einmalige Impfung frühestens 6 Monate nach der Genesung durchgeführt werden.
Personen mit Wohnsitz im Landkreis, Pirmasens und Zweibrücken, die trotz positiver PCR-Testung bis 27.05. keinen Genesenen-Nachweis erhalten haben, können einen entsprechenden Nachweis bequem per E-Mail beim Gesundheitsamt Südwestpfalz anfordern. Die Anfrage soll bitte ausschließlich an coronabescheinigung@lksuedwestpfalz.de gerichtet werden und Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Adresse enthalten. Mit dem Hinweis auf diesem Weg alles schneller bearbeiten zu können bittet das Gesundheitsamt dringend von telefonischen Anfragen abzusehen.
Ohne weiteren Aufwand kann die positive PCR-Testung alternativ auch mittels eines schriftlichen oder digitalen Laborergebnisses nachgewiesen werden. Ein Antikörpernachweis hingegen wird nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht als Genesenen-Nachweis anerkannt.
Zukünftig verschickt das Gesundheitsamt den Genesenen-Nachweis zusammen mit der Quarantänebescheinigung an die Betroffenen.