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Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft

„Die Vorschriften im Landkreis Südwestpfalz greifen ab 0:00 Uhr in der Nacht zum Samstag, den 27.03.2021“, kündigt Landrätin Dr. Ganster den Ablauf an. Danach darf die Grenze nach Deutschland bis auf weiteres nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests überquert werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen gibt es für Grenzpendler und Grenzgänger: Sie müssen sich nur zwei Mal die Woche auf SARS-CoV-2 testen lassen und einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer SARS-CoV-2 Infektion mit sich führen.

Die bereits bestehenden Regelungen, die das Departement Moselle als Virusvariantengebiet betreffen, bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

Landrätin Dr. Ganster begrüßt, dass keine Grenzschließungen vorgesehen sind. „Wir pflegen eine gute Nachbarschaft zu Frankreich und wünschen uns natürlich, trotz der aktuellen Schwierigkeiten, diese fortzuführen“, weist Dr. Ganster auf die guten und geschätzten Beziehungen zum benachbarten Frankreich hin.

Weitere Details sind in der Allgemeinverfügung zu finden.