EU-Führerscheinrichtlinie macht Pflicht-Umtausch von Füh-rerscheinen teilweise mit Aufschub bis zum Jahr 2033 möglich
Mit dem Führerscheinumtausch werden die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine zentrale Registrierung sichergestellt. Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheindokumente auf 15 Jahre befristet ausgestellt.
Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Bei alten Papierführerscheinen richtet sich die Frist für den Umtausch nach dem Geburtsjahr der Person, auf welche er ausgestellt ist. Ist ein Kartenführerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr dieses Führerscheins.
Handlungsbedarf besteht mit Blick auf die vorgegebene Staffelung zunächst nur für InhaberInnen von alten Papier-Führerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sowie im kommenden Jahr für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Für alle anderen InhaberInnen eines Führerscheins ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Eile geboten. Die individuellen Fristen lassen sich aus der anhängenden Tabelle ablesen.
Da lediglich Dokumente umgetauscht werden, muss keine Prüfung abgelegt werden. Zum Umtausch des Führerscheins benötigt man die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument sowie ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro. Der Zugang zur Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung ist zur Zeit lediglich über den Eingang auf dem hinteren Parkplatz möglich. Ein Termin ist nicht notwendig, die Reihenfolge des Zutritts ist mit einem Pager-System geregelt.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Südwestpfalz zusammengefasst.
Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Karten-Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |