Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 15.03.2021
Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen bei den Schulsekretariaten oder direkt bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eingegangen sein.
Hier finden Sie Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren. Darüber hinaus beantworten die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Südwestpfalz Fragen gerne per E-Mail an schulen@lksuedwestpfalz.de oder unter 06331 809 549 sowie 809 548 telefonisch.