Mit dem Führerscheinumtausch werden die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine zentrale Registrierung sichergestellt.
Die Schließung der Führerscheinstelle für den Publikumsverkehr ist zwingend notwendig, um die enorme Menge von Anträgen auf Pflicht-Umtausch von Führerscheinen aufzuarbeiten, die in den vergangenen Wochen und Monaten eingereicht wurden.
Weit mehr als die im ersten Umtausch-Jahr bis zum 19.01.2022 zum Handeln aufgeforderten Führerschein-Inhaber sind der Verpflichtung, die vom Gesetzgeber bewusst bis ins Jahr 2033 gestaffelt ist, bereits im ersten Jahr des Umtauschs nachgekommen.
Vor dem Hintergrund des immensen Antragsaufkommens kann die übliche Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen für einen solchen Umtausch aktuell nicht mehr eingehalten werden, bittet die Kreisverwaltung um Verständnis. Es wird dringend gebeten, mit dem Umtausch des eigenen Führerschein-Dokuments bewusst abzuwarten und erst in den Monaten vor dem persönlichen Stichtag aktiv zu werden.
Die individuellen Fristen lassen sich aus der anhängenden Tabelle ablesen. Sie besteht für
· Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
· Karten-Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Weitere Informationen.