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Führerscheinstelle zwischen den Tagen nicht erreichbar

Mit dem Führerscheinumtausch werden die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine zentrale Registrierung sichergestellt.

Die Schließung der Führerscheinstelle für den Publikumsverkehr ist zwingend notwendig, um die enorme Menge von Anträgen auf Pflicht-Umtausch von Führerscheinen aufzuarbeiten, die in den vergangenen Wochen und Monaten eingereicht wurden.

Weit mehr als die im ersten Umtausch-Jahr bis zum 19.01.2022 zum Handeln aufgeforderten Führerschein-Inhaber sind der Verpflichtung, die vom Gesetzgeber bewusst bis ins Jahr 2033 gestaffelt ist, bereits im ersten Jahr des Umtauschs nachgekommen.

Vor dem Hintergrund des immensen Antragsaufkommens kann die übliche Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen für einen solchen Umtausch aktuell nicht mehr eingehalten werden, bittet die Kreisverwaltung um Verständnis. Es wird dringend gebeten, mit dem Umtausch des eigenen Führerschein-Dokuments bewusst abzuwarten und erst in den Monaten vor dem persönlichen Stichtag aktiv zu werden.

Die individuellen Fristen lassen sich aus der anhängenden Tabelle ablesen. Sie besteht für

·         Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 und später

19.01.2025

 

·         Karten-Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

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