Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 24 bestätigte positive Fälle aktiv, zwei mehr als am Vortag. Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 15, in Zweibrücken vier sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Rodalben, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land je eine Person.
Insgesamt wurden bis heute 4.955 Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet. Bislang sind im Bereich des Gesundheitsamtes 148 Personen mit Corona-Infektion verstorben.
Die 4.955 bestätigten Fälle verteilen sich auf Pirmasens (1.423), Zweibrücken (872/1 neu), die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland (440), Verbandsgemeinde Hauenstein (207), die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (342), die Verbandsgemeinde Rodalben (443), die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben (517), Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben (311/1) und die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land (400).
Für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger bleibt es weiterhin wichtig, die Quote der Geimpften zu steigern. Gestern wurden 204 Bürgerinnen und Bürger im Impfzentrum in Pirmasens gegen SARS-CoV-2 geimpft, wovon 49 Bürgerinnen und Bürger ihre erste und 155 bereits ihre zweite Impfung erhielten.
Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind im Impfzentrum in Pirmasens auch ohne vorherige Anmeldung möglich. Voraussetzung zur Impfung ist ein Wohnsitz oder eine Arbeitsstätte in Rheinland-Pfalz. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können ihre Impfung nun auch im Impfzentrum erhalten. Hierzu ist die Einverständniserklärung der zu impfenden Person sowie mindestens einer sorgeberechtigten Person notwendig. Diese Woche ist das Impfzentrum in Pirmasens von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Zu impfende Personen müssen sich im Impfzentrum ausweisen können. Impftermine können auch weiterhin unter 0800 57 58 100 telefonisch oder online vereinbart werden.
Positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen sowie krankheitsverdächtige Personen müssen sich weiterhin selbständig in häusliche Quarantäne begeben. Nach Abschluss der Quarantäne wird eine Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne ausgestellt.
Im Rahmen der Aktion Testen für alle erhalten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenlos testen zu lassen. Terminvereinbarungen für ein Schnelltest-Center können Interessierte online oder unter 06331 809 780 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr auch telefonisch vornehmen. Hier sind zudem weitere Teststellen, wie Apotheken, Arztpraxen, Hilfsorganisationen und private Anbieter wie Drogerien zu finden.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz empfiehlt Personen mit Symptomen, sich umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt, der landesweiten 0800 99 00 400 (Montag bis Sonntag 08:00 bis 19:00 Uhr) oder der ärztlichen Bereitschaftszentrale 116 117 zu melden. Tests und Infekt-Sprechstunden für erkrankte und symptomatische Personen nehmen Hausärzte vor. Asymptomatische Personen, die wegen der Einweisung in eine Reha-Maßnahme oder nach Aufforderung ihrer Corona-Warn-App einen Test benötigen, vereinbaren ihren Termin unter 06331 809 750 (Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr). Auch nach einem positiven Schnelltest kann hier ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Ein positiver Selbsttest muss zunächst von einem qualifizierten Schnelltest bestätigt werden, bevor ein PCR-Test erfolgt. Die Termine finden montags, mittwochs und freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr in den Kongressräumen der Messe Pirmasens statt. Diese sind über den ebenerdigen Eingang vom Parkplatz in der Zeppelinstraße 11 erreichbar.
Zudem können hier auch PCR-Testungen für Reisende vorgenommen werden. Dieser PCR Test kostet pro Person 84,12 Euro. Für den Abstrich sind 20 Euro direkt im Testzentrum bar zu bezahlen. Kartenzahlungen sind leider nicht möglich. Über den Restbetrag in Höhe von 64,12 Euro schickt das Labor (Bioscientia) den getesteten Personen eine Rechnung. Termine können unter www.drk-corona.de und über die Hotline 06331 809 750 gebucht werden.
Die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht bei Einreise wird bundesweit einheitlich durch die Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt. Seit dem 1. August 2021 sind alle Einreisenden – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet besteht Testpflicht, auch für Genesene und Geimpfte.
Hier sind auch dazu aktuelle Informationen, wie auch die Hotline 06331 809 700 (Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr) bei weiteren Fragen zum Thema Coronavirus, zu finden.
* Die Inzidenzwerte des LUA berücksichtigen gemäß der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (COBeLVO) die Stand 30.06.2020 in der jeweiligen Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte.